Wärmeschutznachweise
Verschiedene Varianten für wirtschaftliche Lösungen.
Ein Wärmeschutznachweis für den Neubau, bzw. für bestimmte Sanierungen nach GEG, gehört zu den obligatorisch einzureichenden Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz zusammen mit dem Bauantrag und den anderen bautechnischen Nachweisen wie der Schallschutznachweis bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben des GEG für den Wärmeschutznachweis erfüllt.
Unser Ingenieurbüro ist staatlich anerkannt als Sachverständige für Schall
– und Wärmeschutz der Ingenieurkammer BAU NRW. Wir erstellen Ihnen alle notwendigen Nachweise: