Energieaudits

DIN 16247 oder ISO 50001 – wir führen Ihr Unternehmen durch das Audit

EDL-Gesetz (Energiedienstleistungs-Gesetz) 2015:
Bis 5. Dezember 2015 musste alle Nicht-KMUs erstmals Energieaudits nach EN 16247-1 durchgeführt oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001/ Umweltmanagement System nach EMAS eingeführt haben. Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden.

Wir sind von der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrförderung), die die Einhaltung des Gesetzes überwacht, zugelassen zur Durchführung der Audits (BAFA EDL-G Auditoren gemäß BAFA Liste)

Das Gesetz

Die Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU) schreibt für alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen, verpflichtende Energieaudits vor. Die Bundesregierung hat eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschiedet, die diese Pflicht in deutsches Recht überträgt. Das Gesetzt ist im März 2015 eingeführt worden.

Mitder geplanten Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes wird für alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR bzw. Teil eines entsprechend großen Unternehmens und der Überschreitung der Bagatellschwelle von 500.000 kWh an Energieverbrauch), die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits eingeführt.
Diese Regelungen gelten nicht nur für das produzierende Gewerbe. Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und alle anderen nicht-produzierenden Gewerke sind ebenfalls betroffen.

Das Energieaudit war erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen. Anschließend muss das Audit mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 8 Abs. 4-7 der Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU) und ist daher nicht zu umgehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist verantwortlich für die Überwachung und Einhaltung des Gesetzes und hat eine Liste mit qualifizierten, von der BAFA anerkannten, Energieauditoren veröffentlicht. Es ist geplant, bei mindestens 20 % aller betroffenen Unternehmen Kontrollen über die gesetzeskonforme Einhaltung des Audits vorzunehmen. Das Bußgeld bei Nicht-Einhaltung wurde mit 50.000 € festgelegt.

Bei einem Energieaudit wird eine Ist-Stand-Erfassung aller Energieverbräuche und Verbraucher im Unternehmen durchgeführt und Möglichkeiten zur Energieeinsparung bei den unterschiedlichen Verbrauchern aufgezeigt und dokumentiert. Das muss anhand der Vorgaben der geltenden DIN Normen (DIN 16247 bzw. ISO 50001) geschehen.

Das Energieaudit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Dieses Audit muss alle 4 Jahre wiederholt/aktualisiert werden. Es ist die einfachste und preiswerteste Lösung.

Alternativ kann auch ein Energiemanagement System nach DIN 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt und betrieben werden.
Im Gegensatz zu einem Audit nach DIN 16247-1 wird ein Energieaudit nach DIN 50001 nach seiner Einführung dauerhaft im Unternehmen betrieben um stetige Verbesserungsmöglichkeiten zur Energieeinsparung zu erkennen und umzusetzen. Das Audit muss jährlich von einer autorisierten Zertifizierungsstelle, die nicht das Audit selber begleitet hat, zertifiziert werden.

Produzierende Unternehmen, die ein solches Management System nach DIN ISO 50001 einführen, können vom Stromsteuerspitzensatzund der EEG-Umlage befreit werden, was zu erheblichen Einsparungen führen kann, insbesondere wenn ein Unternehmen sehr energielastig ist.

Es gilt das sogenannte: Multi-Site-Verfahren

Bei Unternehmen, die über eine Vielzahl an ähnlichen Standorten verfügen, wird das Energieaudit als verhältnismäßig und repräsentativ bewertet, wenn Energieaudits an einer Anzahl an Standorten des jeweiligen Clusters durchgeführt werden (durch Wurzelfunktion zu ermitteln) und dabei wenigstens 25 % der auditierten Standorte im Zufallsverfahren ausgewählt wurden. Zu diesem Zweck können sogenannte Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Cluster von Standorten gebildet werden. Mögliche Kriterien zur Bildung von Clustern an Standorten sind z.B.:

• Art der Tätigkeiten bzw. Hierarchiestufen (Verwaltungsgebäude, Filialen, etc.)
• Energieverbrauchsprofile
• Größe der Standorte und Anzahl der Angestellten
• Baujahr der Liegenschaften

1. Einleitender Kontakt mit der Organisation zur Festlegung der Parameter des Audits (Ziele, Standorte, Zeitraum, etc.)

2. Auftaktbesprechung mit allen in das Audit involvierten Personen

3. Datenerfassung

4. Außeneinsatz /Ortsbegehung der Standorte mit Bestandsaufnahme

5. Analyse des Ist Standes/Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz

6. Erstellung des Auditberichts

7. Abschlussbesprechung mit der Organisation

Energieauditoren müssen aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifikation und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247 1 verfügen.

Unser Ingenieurbüro ist auf alle Fragen der Energieeffizienz und des Energieaudits spezialisiert.
Wir sind für bei der BAFA für EdL-G Audits zertifiziert und zugelassen.

Bau Know How ist Ihr qualifizierter Partner für Ihre Bauaufgabe.

Sonstige Zulassungen / Zertifizierungen:

  • Energiemanagement Fachkraft des TÜV (EnMF– TÜV)
  • BAFA EDL- G Audits
  • BAFA Energieberatung Mittelstand
  • BAFA Systemische Optimierung
  • KFW Effizienzhäuser / Passivhäuser
  • KFW Denkmal
  • KFW Baubegleitung

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Durchführung der entsprechenden Audits und erstellen Ihnen ein Angebot!