Für Wohn und Nichtwohngebäude – wir stellen die richtigen Dokumente aus
Der Energieausweis informiert den Hausbesitzer, Mieter oder potentiellen Käufer über die zu erwartenden Energiekosten des Gebäudes. Das Gebäude wird dabei in Effizienzklassen eingeteilt:
A+ = Sehr niedriger Verbrauch bis H = sehr hoher Verbrauch. Dabei wird ein Vergleich zu anderen, vergleichbaren Gebäuden gezeigt. Energieausweise sind Pflicht für Wohngebäude und Nicht Wohngebäude!
Wer muss einen Energieausweis haben?
Alle Vermieter und Verkäufer von Immobilien, sowie Neubau–Bauherren von Wohn– und Nichtwohngebäuden müssen gemäß GEG einen Energieausweis vorhalten und diesen auf Verlangen der Mieter bzw. potentiellen Käufer vorweisen. Der Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit Bußgeld bis zu 15.000 € bestraft werden.
In Immobilienanzeigen sind Angaben zur Energie Pflicht. Dabei müssen dargestellt werden:
- Energieträger
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Energieeffizienzklasse
Welche Energieausweise gibt es?
Es gibt den „Energiebedarfsausweis“ und den „Energieverbrauchsausweis“
Welche Ausweise braucht man für welches Gebäude?
Bedarfsausweise:
- Wohngebäude älter als 1977 und bis zu 4 Wohneinheiten
- Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
- Wohngebäude die nach 1977 fertiggestellt wurden
- Wohngebäude die älter als 1977 sind, aber auf das Anforderungsprofil der neuen Wärmeschutzverordnung (1977) modernisiert wurden
- Nichtwohngebäude
- Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten, speziell ausgebildeten (gemäß den Anforderungen des GEG) Fachleuten ausgestellt werden.