Lüftungskonzepte
Da haben Schimmel und Kopfschmerz keine Chance
Seit Mai 2009 gilt die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen). Damit muss für jeden Neubau und bei bestimmten Sanierungen ein genormtes Lüftungskonzept erstellt werden. Diese Vorgaben sind für alle am Bau Beteiligten verbindlich und betreffen:
- Neubauten von Wohngebäuden
- Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden bzw.
- Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.
Die Norm fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen:
Insbesondere bei der Lüftungsstufe 1 (Lüftung zum Feuchteschutz) muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen fordern, wenn die Luftzufuhr über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nicht ausreichen, um den Luftaustausch zum Feuchteschutz sicherzustellen. Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Raumluftqualität fordert die DIN immer den Einbau von Lüftungstechnik.